PhD School of Mathematical Sciences (SMS) Göttingen
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Ordnung der PhD School of Mathematical Sciences (SMS)


Verabschiedet vom Fakultätsrat der Mathematischen Fakultät am 27.04.2005

Das Promotionsprogramm der Mathematischen Fakultät trägt die internationalisierte Bezeichnung "PhD School of Mathematical Sciences" (Acronym: SMS). Es wird der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Doctor rerum naturalium), abgekürzt: Dr. rer. nat. verliehen. Auf Wunsch der oder des Promovierenden wird anstelle des Grades "Dr. rer. nat" der Grad "Philosophical Doctorate (Ph.D.)" vergeben, der auf dem Promotionszeugnis und der Promotionsurkunde mit dem Zusatz "Division of Mathematics and Natural Sciences" als mathematisch-naturwissenschaftlich gekennzeichnet wird.

§ 1 Zielsetzung und Gültigkeitsbereich

  1. Die SMS setzt sich zum Ziel, die Promotionsausbildung in Mathematik und Statistik durch verbindliche Standards auf hohem Niveau zu sichern.
  2. Die SMS gehört zu den Grundprogrammen des mathematisch-naturwissenschaftlichen Promotionskollegs an der Georg-August-Universität Göttingen (genannt GAUSS).

§ 2 Beteiligte Einrichtungen

An der SMS beteiligen sich Einrichtungen, die mit der Promotionsausbildung in Mathematik und Statistik befasst sind. Weitere Einrichtungen können auf Antrag an den Vorstand in die SMS aufgenommen werden. Die Aufnahme in die SMS lässt die Beteiligung an anderen Promotionsprogrammen unberührt. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Leiter oder die Leiterin einer Einrichtung den Austritt aus der SMS schriftlich dem SMS-Vorstand mitteilt. Zum Zeitpunkt der Gründung gehören der SMS folgende Einrichtungen an:

  • Mathematische Fakultät
  • Graduiertenkolleg 535 "Gruppen und Geometrie"
  • Graduiertenkolleg 1023 "Identifikation in mathematischen Modellen: Synergie stochastischer und numerischer Methoden"
  • Zentrum für Statistik

§ 3 Aufgaben

Die SMS hat folgende Aufgaben.

  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Koordinierung von Studienangeboten der SMS-Einrichtungen
  • Einrichtung und Pflege einer Datenbank mit relevanten Daten über Studienangebote, Promovierende, Promotionsthemen, Betreuerteams der SMS, Promotionsdauern e.t.c.
  • Koordination und Unterstützung von Forschungsprojekten in Schnittstellen und Anwendungen der Bereiche Mathematik, Statistik und wissenschaftliches Rechnen
  • Einwerbung und Verwaltung von übergreifenden Drittmittelprojekten
  • Unterstützung ihrer Mitglieder bei internationalen Kooperationen wie z.B. Doppelpromotionsabkommen

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Die prüfungsberechtigten Personen der beteiligten Einrichtungen sind Mitglieder der SMS.
  2. Auf Vorschlag des SMS-Sprechers oder der SMS-Sprecherin kann der Vorstand weitere Personen zu Mitgliedern der SMS machen. Diese Mitgliedschaft ist auf drei Jahre befristet und kann verlängert werden.
  3. Mitgliederversammlungen sind von dem Sprecher oder der Sprecherin der SMS mindestens einmal jährlich einzuberufen oder öfter, wenn die Mehrheit der Mitglieder dieses verlangt.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied seinen Austritt aus der SMS schriftlich dem SMS-Vorstand mitteilt.

§ 5 Vorstand

  1. Die Leitung der SMS obliegt einem Vorstand, der sich wie folgt zusammensetzt.
    1. Der Studiendekan oder die Studiendekanin der Mathematischen Fakultät ex officio.
    2. Die Sprecher oder Sprecherinnen der beteiligten Graduiertenkollegs, des Zentrums für Statistik und die Direktoren der drei Institute der Mathematischen Fakultät ex officio.
    Die Amtszeiten der Vorstandsmitglieder sind damit natürlich festgelegt.
  2. Die Vorstandsmitglieder wählen aus den Mitgliedern der Hochschullehrergruppe der Mathematischen Fakultät einen Sprecher oder eine Sprecherin der SMS für zwei Jahre. Er oder sie leitet die Sitzungen des Vorstands ohne Stimmrecht.
  3. Der Dekan oder die Dekanin der Mathematischen Fakultät nimmt an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teil.
  4. Sitzungen des Vorstandes finden mindestens einmal im Semester statt.

§ 6 Verwaltung

  1. Das Sichten von Bewerbungsunterlagen wird von den zur SMS gehörenden Einrichtungen übernommen.
  2. Das Auswahlverfahren der Promovierenden geschieht in den Hochschullehrerversammlungen der Graduiertenkollegs nach den üblichen Standards bzw. im Zentrum für Statistik nach der Zulassungsordnung des Promotionsstudiengangs "Applied Statistics and Empirical Methods". Bei weiteren Promotionsvorhaben an der Mathematischen Fakultät ist darauf zu achten, dass eine Betreuungszusage vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand der SMS auf Basis der Promotionsordnungen.
  3. Das Dekanat veranlasst eine Überprüfung der Promotionsvorhaben kandidatenweise nach einem Jahr oder stellt diese sicher. Diese Aufgabe wird von den Graduiertenkollegs und dem Zentrum für Statistik für die dort Promovierenden übernommen.
  4. Die in §3 genannte Datenbank wird am Dekanat der Mathematischen Fakultät eingerichtet und gepflegt.
  5. Die Prüfungsverwaltung wird an das gemeinsame Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultäten delegiert.

§ 7 Inkrafttreten

Die Ordnung tritt nach Verabschiedung durch den Fakultätsrat der Mathematischen Fakultät in Kraft.