Ordnung der PhD School of Mathematical Sciences (SMS)
Verabschiedet vom Fakultätsrat der Mathematischen
Fakultät am 27.04.2005
Das Promotionsprogramm der Mathematischen Fakultät
trägt die internationalisierte Bezeichnung "PhD School of
Mathematical Sciences" (Acronym: SMS). Es wird der Grad eines Doktors der
Naturwissenschaften (Doctor rerum naturalium), abgekürzt:
Dr. rer. nat. verliehen. Auf Wunsch der oder des Promovierenden wird anstelle
des Grades "Dr. rer. nat" der Grad "Philosophical Doctorate
(Ph.D.)" vergeben, der auf dem Promotionszeugnis und der
Promotionsurkunde mit dem Zusatz "Division of Mathematics and Natural
Sciences" als mathematisch-naturwissenschaftlich gekennzeichnet wird.
§ 1 Zielsetzung und
Gültigkeitsbereich
- Die SMS setzt sich zum Ziel, die Promotionsausbildung in
Mathematik und Statistik durch verbindliche Standards auf hohem Niveau
zu sichern.
- Die SMS gehört zu den Grundprogrammen des
mathematisch-naturwissenschaftlichen Promotionskollegs an der
Georg-August-Universität Göttingen (genannt GAUSS).
§ 2 Beteiligte Einrichtungen
An der SMS beteiligen sich Einrichtungen, die mit der
Promotionsausbildung in Mathematik und Statistik
befasst sind. Weitere Einrichtungen
können auf Antrag an den Vorstand in die SMS aufgenommen
werden. Die Aufnahme in die SMS lässt die Beteiligung an anderen
Promotionsprogrammen unberührt. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn
der Leiter oder die Leiterin einer Einrichtung den Austritt aus der
SMS schriftlich dem SMS-Vorstand mitteilt.
Zum Zeitpunkt der Gründung
gehören der SMS folgende Einrichtungen an:
- Mathematische Fakultät
- Graduiertenkolleg 535 "Gruppen und
Geometrie"
- Graduiertenkolleg 1023
"Identifikation in mathematischen Modellen: Synergie
stochastischer und numerischer Methoden"
- Zentrum für Statistik
§ 3 Aufgaben
Die SMS hat folgende Aufgaben.
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Koordinierung von Studienangeboten der SMS-Einrichtungen
- Einrichtung und Pflege einer Datenbank mit relevanten Daten
über Studienangebote, Promovierende,
Promotionsthemen,
Betreuerteams der SMS,
Promotionsdauern e.t.c.
- Koordination und Unterstützung von
Forschungsprojekten in Schnittstellen und Anwendungen der
Bereiche Mathematik, Statistik und
wissenschaftliches Rechnen
- Einwerbung und Verwaltung von übergreifenden
Drittmittelprojekten
- Unterstützung ihrer Mitglieder bei internationalen Kooperationen
wie z.B. Doppelpromotionsabkommen
§ 4 Mitgliedschaft
-
Die prüfungsberechtigten Personen der beteiligten Einrichtungen
sind Mitglieder der SMS.
- Auf Vorschlag des SMS-Sprechers oder der SMS-Sprecherin kann der
Vorstand weitere Personen zu Mitgliedern der SMS machen.
Diese Mitgliedschaft ist auf drei Jahre befristet und kann
verlängert werden.
- Mitgliederversammlungen sind von dem Sprecher oder der Sprecherin der SMS
mindestens einmal jährlich einzuberufen oder öfter, wenn die Mehrheit
der Mitglieder dieses verlangt.
- Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied seinen Austritt aus der
SMS schriftlich dem SMS-Vorstand mitteilt.
§ 5 Vorstand
- Die Leitung der SMS obliegt einem Vorstand, der sich wie folgt
zusammensetzt.
- Der Studiendekan oder die Studiendekanin der Mathematischen
Fakultät ex officio.
- Die Sprecher oder Sprecherinnen der beteiligten
Graduiertenkollegs, des Zentrums für Statistik und die Direktoren
der drei Institute der Mathematischen Fakultät ex officio.
Die Amtszeiten der Vorstandsmitglieder sind damit natürlich
festgelegt.
-
Die Vorstandsmitglieder wählen aus den Mitgliedern der
Hochschullehrergruppe der Mathematischen Fakultät einen
Sprecher oder eine Sprecherin der SMS für zwei Jahre. Er oder sie
leitet die Sitzungen des Vorstands ohne Stimmrecht.
- Der Dekan oder die Dekanin der Mathematischen Fakultät nimmt
an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teil.
- Sitzungen des Vorstandes finden mindestens einmal im Semester
statt.
§ 6 Verwaltung
- Das Sichten von Bewerbungsunterlagen
wird von den zur SMS gehörenden Einrichtungen
übernommen.
- Das Auswahlverfahren der Promovierenden geschieht in den
Hochschullehrerversammlungen der Graduiertenkollegs nach den
üblichen Standards bzw. im Zentrum für Statistik nach der
Zulassungsordnung des
Promotionsstudiengangs "Applied Statistics and Empirical Methods".
Bei weiteren Promotionsvorhaben an der Mathematischen Fakultät
ist darauf zu achten, dass eine Betreuungszusage vorliegt und die
Finanzierung gesichert ist.
In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand der SMS auf Basis der
Promotionsordnungen.
- Das Dekanat veranlasst eine Überprüfung
der Promotionsvorhaben kandidatenweise nach einem Jahr oder stellt
diese sicher. Diese Aufgabe wird von den Graduiertenkollegs und dem
Zentrum für Statistik für die dort Promovierenden
übernommen.
- Die in §3 genannte Datenbank wird am Dekanat der
Mathematischen Fakultät eingerichtet und gepflegt.
- Die Prüfungsverwaltung wird an das gemeinsame
Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen
Fakultäten delegiert.
§ 7 Inkrafttreten
Die Ordnung tritt nach Verabschiedung durch den Fakultätsrat der
Mathematischen Fakultät in Kraft.