Promotionsprüfung zur Erlangung des
Doktorgrades Dr.rer.nat.
Die Promotionsprüfung in Mathematik besteht aus einer schriftlichen Arbeit
(Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation). Sie
erfolgt gemäß Promotionsordnung
2006 (pdf).
Wenn Sie Ihre Doktorarbeit in Mathematik fertig geschrieben haben, melden
Sie sich beim Dekanat der Fakultät für Mathematik und
Informatik zur Promotionsprüfung an. Sie bringen dann folgende Unterlagen
mit, vgl. §6 der Promotionsordnung 2006:
- ein Exemplar der Dissertation,
- Leistungsnachweise gemäß
Anlage 5 der Promotionsordnung von
2006,
- eine maximal 10 Wörter umfassende allgemein verständliche
Zusammenfassung des Dissertationsthemas (wird für die Verkündung
gebraucht)
- ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der
auch über
den wissenschaftlichen Entwicklungsgang der Bewerberin oder des Bewerbers
Auskunft gibt,
- eine Versicherung, dass die Dissertation selbständig
und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt worden ist,
- eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber
sich bereits an einer anderen Universität um
einen Doktorgrad beworben hat,
- etwaige veröffentlichte wissenschaftliche Schriften der Bewerberin
oder des Bewerbers im Zusammenhang mit der Dissertation,
- beglaubigte Kopien der Abgangszeugnisse der Hochschulen, an denen die
Bewerberin oder der Bewerber studiert hat, Zeugnisse müssen ggf. in
deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden,
- Immatrikulationsbescheinigungen der Universität Göttingen
während der gesamten Promotionszeit,
- Angabe des Faches der Dissertation (hier Mathematik) sowie zweier zum
Forschungsfeld der Dissertation komplementärer Gebiete aus Mathematik und
Naturwissenschaften. Gebiete aus anderene Fächer können auf Antrag
vom Dekanat zugelassen werden. (In den beiden Gebieten wird dann bei der
Disputation geprüft, vgl. § 10 der Promotionsordnung von 2006.)
- Vorschlag für die Referierenden der Dissertation und für die
weiteren Mitglieder der Prüfungskommission nach Maßgabe von §7
sowie ein mit den Beteiligten abgesprochener Terminvorschlag für die
mündliche Prüfung, sofern ein solcher Terminvorschlag nicht
möglich ist, entscheidet das Dekanat.
Termin und Ort der Disputation werden dann im Termineserver
angekündigt. Nach erfoglreich abgeschlossener Promotionsprüfung
wird die Promotion öffentlich bekannt gegeben im Rahmen der zweimal im
Semester in der Aula der Universität stattfindenden feierlichen
Verkündung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Promotionen.