Mathematik an der Universität Göttingen
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Promotionsprüfung zur Erlangung des Doktorgrades Dr.rer.nat.

Die Promotionsprüfung in Mathematik besteht aus einer schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Disputation). Sie erfolgt gemäß Promotionsordnung 2006 (pdf).

Wenn Sie Ihre Doktorarbeit in Mathematik fertig geschrieben haben, melden Sie sich beim Dekanat der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Promotionsprüfung an. Sie bringen dann folgende Unterlagen mit, vgl. §6 der Promotionsordnung 2006:

  1. ein Exemplar der Dissertation,
  2. Leistungsnachweise gemäß Anlage 5 der Promotionsordnung von 2006,
  3. eine maximal 10 Wörter umfassende allgemein verständliche Zusammenfassung des Dissertationsthemas (wird für die Verkündung gebraucht)
  4. ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der auch über den wissenschaftlichen Entwicklungsgang der Bewerberin oder des Bewerbers Auskunft gibt,
  5. eine Versicherung, dass die Dissertation selbständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt worden ist,
  6. eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber sich bereits an einer anderen Universität um einen Doktorgrad beworben hat,
  7. etwaige veröffentlichte wissenschaftliche Schriften der Bewerberin oder des Bewerbers im Zusammenhang mit der Dissertation,
  8. beglaubigte Kopien der Abgangszeugnisse der Hochschulen, an denen die Bewerberin oder der Bewerber studiert hat, Zeugnisse müssen ggf. in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden,
  9. Immatrikulationsbescheinigungen der Universität Göttingen während der gesamten Promotionszeit,
  10. Angabe des Faches der Dissertation (hier Mathematik) sowie zweier zum Forschungsfeld der Dissertation komplementärer Gebiete aus Mathematik und Naturwissenschaften. Gebiete aus anderene Fächer können auf Antrag vom Dekanat zugelassen werden. (In den beiden Gebieten wird dann bei der Disputation geprüft, vgl. § 10 der Promotionsordnung von 2006.)
  11. Vorschlag für die Referierenden der Dissertation und für die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission nach Maßgabe von §7 sowie ein mit den Beteiligten abgesprochener Terminvorschlag für die mündliche Prüfung, sofern ein solcher Terminvorschlag nicht möglich ist, entscheidet das Dekanat.

Termin und Ort der Disputation werden dann im Termineserver angekündigt. Nach erfoglreich abgeschlossener Promotionsprüfung wird die Promotion öffentlich bekannt gegeben im Rahmen der zweimal im Semester in der Aula der Universität stattfindenden feierlichen Verkündung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Promotionen.